Pfarrgemeinderatswahl
Die laufende Periode des derzeitigen Pfarrgemeinderates endet im März dieses Jahres. Daher ist für die nächsten 5 Jahre ein neuer Pfarrgemeinderat zu wählen. Die Wahl findet am 18. März 2012 statt.
Die Pfarrgemeinderatswahl am 18. März 2012 steht unter dem Motto:
“Gut dass es die Pfarre gibt“
Auf Grundlage der geltenden Wahlordnung der Diözese Wien wurde vom derzeitigen Pfarrgemeinderat (PGR) für die nächste Periode die Anzahl von 9 zu wählenden Kandidaten festgelegt. Außerdem wurden ein Wahlvorstand und das Filialwahlmodell gewählt.
Dieses Wahlmodell berücksichtigt die Anzahl der zu Wählenden im Verhältnis zur Größe der Teilgemeinden zum Ganzen. Der Wahlvorstand ist für die Vorbereitung, Leitung und Durchführung der Wahl verantwortlich. Für die Teilgemeinden wurde vom Wahlvorstand je eine Wahlkommission, bestehend aus einem Wahlleiter und zwei Beisitzern ernannt, die vor Ort mit der Durchführung der Wahl betraut ist.
Leiter der Wahlkommission der Teilgemeinden sind:
Oberhausen: Toni Pesl
Probstdorf: Gerhard Raidl
Schönau: Josef Neubauer
Wittau: Hermine Fries
Am Wahltag finden in allen Teilgemeinden zu gleicher Zeit die Gottesdienste um 09:00 Uhr statt. Es ist geplant, jeweils nach den Gottesdiensten die Wahl im Bereich der Kirche durchzuführen und die Wahlmöglichkeit bis 11:00 Uhr einzurichten.
Für kranke Personen, die nicht zum Wahlort kommen können, besteht die Möglichkeit, den Stimmzettel und ein neutrales Briefkuvert zum Wohnort bringen zu lassen, den Stimmzettel dort auszufüllen und dem Überbringer im verschlossenen Kuvert ohne Angabe von Namen gleich wieder mitzugeben. Eine diesbezügliche Anmeldung beim zuständigen Leiter der Wahlkommission ist erforderlich.
Außerdem besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu sind beim zuständigen Leiter der Wahlkommission bis zu einer Woche vor der Wahl Stimmzettel und neutrales Briefkuvert persönlich abzuholen, die Wahl durchzuführen und das verschlossene Kuvert ohne Angabe von Namen, dem Wahlleiter zurückzugeben.
Wahlberechtigt sind Katholiken die
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das 16. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der Firmung empfangen haben;
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am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben.
Kinder vor Erreichen der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt.
Kommen Sie am Wahlsonntag zur Kirche und wählen Sie!
Nehmen Sie die anderen möglichen Wahloptionen wahr, falls Sie nicht zum Gottesdienst am Wahltag kommen und damit nicht unmittelbar an der Wahl teilnehmen können.
Josef Neubauer
Vorsitzender des Wahlvorstandes

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